Kurzinformationen zu unserem Blogbeitrag
Beitrags-Autor: Jan
Durchschnittliche Lesezeit: 13,8 Min.
Kategorie: Politik
Veröffentlichungsdatum: Juni 2024
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Informationen vor dem Einbau einer neuen Heizung

Rund 80 Prozent der Wärmenachfrage wird derzeit noch durch fossile Brennstoffe abgedeckt. Um den Umstieg auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung zu fördern, gelten seit dem 1. Januar 2024 neue Regelungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG), die Du beim Einbau einer neuen Heizung beachten musst.

Was bedeutet das für Dich als Eigentümer, Investor oder Anlagenbetreiber eines bestehenden Gebäudes oder einer Eigentumswohnung, oder wenn Du einen Neubau in einer Baulücke planst? Welche Heiztechnologien kommen in Frage, was ist bei der Entscheidung zu beachten, welche Fördermöglichkeiten gibt es und wo erhältst Du weitere Informationen?

Um eine erste Orientierung zu diesen Fragen zu geben und auf mögliche Kostenrisiken sowie Auswirkungen der Wärmeplanung hinzuweisen, sieht das Gebäudeenergiegesetz vor dem Einbau einer neuen Heizung mit fossilem Energieträger eine Beratung durch eine fachkundige Person vor. Im persönlichen Gespräch können Fragen geklärt und weitere Beratungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.

Gebäudeenergiegesetz 2025: Was es für Deine Heizung bedeutet

In etwa 70–80 Prozent der Wärmeenergie in den Sektoren Landwirtschaft, Gewerbe und Industrie, sowie Kommunen und Stadtwerke stammen aus fossilen Brennstoffquellen wie Erdgas, Kohle und Öl. Diese Zahl umfasst sowohl direkte Energiequellen für Heizung und Prozesse als auch indirekte Emissionen aus der Stromerzeugung, zu der noch ein beträchtlicher Anteil an fossilen Brennstoffe verwendet wird.

Daher hat das Heizen einen hohen Anteil am Ausstoß von klimaschädlichem CO₂. Bis 2045 wollen wir klimaneutral wirtschaften, also die Treibhausgasemissionen auf null bringen. Voraussetzung dafür ist, dass wir auch beim Heizen schrittweise auf Erneuerbare Energien umsteigen.

Der Einsatz erneuerbarer Energien bietet zahlreiche Vorteile: Sie entlasten das Klima, verringern Deutschlands Abhängigkeit von Öl- und Gasimporten und schützen vor Preisschwankungen auf den internationalen Energiemärkten, da der Energieträger aus Deutschland und der Region stammt. Zusätzlich wird die regionale Wertschöpfung gesteigert.

Wer jetzt in eine neue Heizung investiert, sollte deshalb eine nachhaltige und langfristig wirtschaftliche Lösung wählen. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die zu erwartende Laufzeit einer neuen Heizungsanlage. Zur Wirtschaftlichkeitsrechnung gehören die Anschaffungskosten der neuen Heizung, eine mögliche Förderung sowie Betriebs- und Wartungskosten über die Lebensdauer der Anlage. Diese Gesamtbilanz ist entscheidend für die Bewertung der Heizkosten.

Technische Vielfalt für individuelle Lösungen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, auf Basis erneuerbarer Energien zu heizen. Wenn Du Dich für eine der folgenden Optionen entscheidest, erfüllst Du die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes. Dazu gehören zum Beispiel:

Außerdem können auch andere Technologien und Kombinationen auf Basis erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme genutzt werden. In diesem Fall ist ein rechnerischer Nachweis über einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie oder unvermeidbarer Abwärme durch eine fachkundige Person zu erstellen.

Ab dem 1. Januar 2045 dürfen Heizsysteme nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Alle Heizungen sowie der Bezug aus Wärmenetzen müssen spätestens dann auf 100 Prozent erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme umgestellt sein.

Erneuerbare Energien in der Heizungsbranche: Gesetzliche Vorgaben und Empfehlungen

Gemäß dem Wärmeplanungsgesetz, das ebenfalls ab dem 1. Januar 2024 in Kraft trat, werden für alle Gemeindegebiete in Deutschland Wärmepläne erstellt. Diese sollen aufzeigen, wo Erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme genutzt werden können, oder eine Wärmeversorgung über Wärmenetze oder möglicherweise über Wasserstoffnetze erfolgen kann. Die Frist für die Wärmeplanung endet je nach Größe Deiner Kommune entweder Ende Juni 2026 (für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern) oder Ende Juni 2028 (für alle kleineren Kommunen). Ab diesen Zeitpunkten muss jede neue Heizung grundsätzlich mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien nutzen.

Sollte eine Kommune bereits vor diesen Fristen ein Wärmenetz- oder Wasserstoffnetzausbaugebiet auf der Grundlage eines Wärmeplans ausweisen, tritt für das betroffene Gebiet die Vorgabe zum Heizen mit Erneuerbaren Energien beim Einbau einer neuen Heizung einen Monat nach Bekanntgabe dieser Gebietsausweisung in Kraft. Bei Fragen zum Stand der Wärmeplanung kannst Du Dich an Deine Kommune wenden.

Was muss beim Heizungstausch beachtet werden?

Kommunen sind verpflichtet, Pläne zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung zu erstellen. Diese Pläne beinhalten Strategien zur Nutzung erneuerbarer Energien und geben gleichzeitig Fristen und Vorgaben zum Heizungstausch vor.

Zudem sieht das GEG seit Januar 2024 eine Beratung vor dem Einbau einer neuen Heizung mit Verbrennungstechnik vor.

“…Vor Einbau und Aufstellung einer Heizungsanlage, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben wird, hat eine Beratung zu erfolgen, die auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigender CO2-Bepreisung, hinweist…“ – § 71 Abs. 11

Durchgeführt werden muss die Beratung von einer fachkundigen Person. Als fachkundig werden folgende Personen definiert:

  • Schornsteinfegerinnen und -feger
  • Installateurinnen und Installateure
  • Heizungs-, Ofen und Luftheizungsbauerinnen und -bauer
  • Energieberatende, die auf der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes stehen
  • Anderweitig nach § 88 Abs. 1 GEG zur Ausstellung eines Energieausweises berechtigte Personen

Wenn also ein Gewerbetreibender oder Landwirt unsicher ist und vorübergehend bei seiner Heizungssanierung auf Öl oder Gas zurückgreift, muss er sich gemäß der Kommunalen Wärmeplanung, sobald diese für seinen Standort abgeschlossen ist, von seinem Schornsteinfeger oder einem Energieberater über die damit verbundenen Nachteile informieren lassen. Dazu zählen unter anderem die zukünftig hohe CO₂-Bepreisung und eine drohende Stilllegung der Anlage.

Es ist daher ab 2024 in jedem Fall eine unwirtschaftliche Entscheidung, noch auf Öl, Gas oder Kohle zu setzen, wenn es um die Investition in eine neue Heizung geht. Dies betrifft nicht nur Haushalte, sondern auch Gewerbebetriebe, Industrieunternehmen und Landwirte.

Aber auch schon vorher ist es vorteilhaft, bei der Heizungserneuerung auf eine klimafreundliche Heizung zu setzen. Damit erfüllst Du nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern vermeidest auch einige Preisrisiken. Solltest Du jedoch in der Übergangsphase den Einbau einer neuen Öl- oder Gasheizung erwägen, sind einige Aspekte bei der Entscheidung zu beachten: die Preisentwicklung der Energieträger und der CO₂-Abgabe sowie die Verpflichtung, ab 2029 steigende Anteile von grünen Brennstoffen zu nutzen.

Preisentwicklung Erdgas, Heizöl und CO₂-Abgaben

Die zukünftige Preisentwicklung für Energie ist unsicher und schwer vorherzusagen. Vergangene Entwicklungen und gesetzliche Rahmenbedingungen können jedoch Anhaltspunkte für mögliche Risiken bieten.

Ein Beispiel hierfür ist die historische Preisentwicklung von Erdgas, die größtenteils stabil verlief. Allerdings können in Krisensituationen, wie zuletzt im Jahr 2022, drastische Preissprünge auftreten, denen Verbraucher kurzfristig ausgeliefert sind. Im Jahr 2022 verdoppelte sich beispielsweise der Endkundenpreis für Erdgas im Vergleich zum Vorjahr und stieg im Winter dieses Jahres von durchschnittlich 15 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf etwa 20 Cent pro kWh. Im Verlauf des Jahres 2023 sanken die Preise jedoch wieder.

CO₂-Bepreisung macht Heizungssysteme mit erneuerbaren Energien immer wirtschaftlicher

Ab 2027 wird der nationale CO₂-Preis, der einen feststehenden CO₂-Preis für ein Kalenderjahr beinhaltet, durch einen europäischen Emissionshandel für die Bereiche Gebäude und Verkehr abgelöst. Ab 2027 haben wir es also nicht mehr mit einem feststehenden CO₂-Preis zu tun, sondern mit einem CO₂-Preis, der sich am Markt bildet. Er ist daher schwer zu prognostizieren. Experten erwarten einen deutlichen Anstieg des CO₂-Preises ab 2027.

Ein Gartenbaubetrieb mit 6.000 qm Gewächshausfläche und einem Jahresenergieverbrauch von 1.000.000 kWh muss im Jahr 2024 beispielsweise mit ca. 12.000 Euro CO₂-Kosten rechnen, die zusätzlich zu den Brennstoffkosten für Heizöl anfallen. Im Jahr 2027 sind es bereits ca. 23.000 Euro.

Stellt der Gartenbaubetrieb auf eine Heizungsanlage um, die mit erneuerbaren Energien heizt, wie zum Beispiel eine Hackschnitzelheizung, spart er auf 20 Jahre gesehen gegenüber seiner alten Ölheizung jährliche 305.000 Euro Heizkosten und ganze 387.260 Euro CO₂-Kosten.*

Mit unserem Heizkostenrechner kannst Du übrigens ganz schnell und einfach Deine eigenen Heizkosten, Deinen Energiebedarf und die anfallenden CO₂-Steuern berechnen. Zuverlässig alternative Brennstoffe vergleichen und bei den Energiekosten viel Geld sparen.

Heizsysteme, die ohne fossile Brennstoffe auskommen, sind von diesen CO₂-Abgaben befreit und werden daher zunehmend wirtschaftlicher.

Auch der Strompreis unterliegt Schwankungen, und seine langfristige Entwicklung ist schwer vorherzusagen. Dennoch steigt der Anteil erneuerbarer Energien am Strommix stetig an. In Deutschland liegt er heute bereits bei rund 50 Prozent und soll bis 2030 auf 80 Prozent steigen. Dadurch nimmt die Bedeutung der CO₂-Bepreisung im Stromsektor ab, während sie für fossile Brennstoffe wie Gas und Öl an Bedeutung gewinnt.

Grafische Darstellung der möglichen CO₂-Preisentwicklung ab 2026

Mögliche CO₂-Preisentwicklung ab 2026

Quelle:Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Stand: 18.06.2025

Verpflichtende Nutzung grüner Brennstoffe ab 2029

Wer sich in der oben genannten Übergangszeit bis Mitte 2026/2028 noch für eine neue Gas- oder Ölheizung entscheidet, muss ab dem 1. Januar 2029 einen stufenweise ansteigenden Anteil an grünem Gas oder Öl nutzen. Dies können nachhaltiges Biomethan bzw. biogenes Flüssiggas sein oder auch synthetische Brennstoffe auf der Basis von Wasserstoff. Die Verwendung dieser grünen Brennstoffe ist mit entsprechenden Lieferverträgen des Versorgers nachzuweisen und auf Verlangen den Behörden vorzulegen.

Die Grüne-Brennstoff-Quote gilt nicht, wenn Deine Heizung auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar ist (sog. H2-Ready) und infolge der Wärmeplanung ein verbindlicher Fahrplan für die Umstellung des Gasnetzes auf Wasserstoff in Ihrer Gemeinde vorliegt, der von der Bundesnetzagentur genehmigt wurde. Auch wenn Dein örtlicher Fernwärme-Anbieter den Anschluss an ein Wärmenetz innerhalb von zehn Jahren zusagt, wird die Quoten-Regelung ausgesetzt. Lässt sich eine Wärmeversorgung über das Wasserstoff- oder das Wärmenetz trotz verbindlicher Planung nicht realisieren, muss Deine Heizung innerhalb von drei Jahren nach Bekanntgabe dieser Änderung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden.

Grafische Darstellung der Mindestanteile grüner Brennstoffe ab 2029

Mindestanteile grüner Brennstoffe ab 2029

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Stand: 01.03.2024

Preiserwartungen und Marktbedingungen biogener Brennstoffe

Der Markt für nachhaltig produziertes Biomethan und biogenes Flüssiggas ist im Vergleich zum fossilen Gas- und Heizölmarkt deutlich kleiner. Hinzu kommt, dass Bioenergie auch in anderen Sektoren wie dem Verkehr oder der industriellen Dekarbonisierung benötigt wird. Daher ist anzunehmen, dass die Preise für diese nachhaltigen Brennstoffe auch in Zukunft über denen für Erdgas oder Heizöl liegen werden und entsprechende Lieferverträge kostenintensiv sein können. Mit einer steigenden Nachfrage ist auch ein Anstieg der Preise für Holzhackschnitzel oder Holzpellets wahrscheinlich.

Verfügbarkeit und Preisentwicklung von Wasserstoff

Klimaneutral hergestellter Wasserstoff ist bisher nur sehr begrenzt verfügbar und noch sehr teuer. Die Frage, ob Wasserstoff auch in Zukunft ein knappes Gut bleiben wird oder durch Massenproduktion und Kostenreduktion für alle zugänglich wird, ist kontrovers diskutiert. Obwohl die Wasserstoffproduktion im Zuge der fortschreitenden Energiewende ausgebaut wird und das Angebot steigt, erfordert die Herstellung von Wasserstoff eine beträchtliche Menge Energie, wobei ein Großteil bei der Rückumwandlung in Strom oder Wärme verloren geht.

Gleichzeitig konkurrieren Gebäudeeigentümer und -eigentümerinnen mit der Industrie und dem Schwerlastverkehr um Wasserstoff und biogene Brennstoffe. Ein knappes Angebot und eine hohe Nachfrage führen in der Regel zu dauerhaft hohen Preisen.

Förderungen und Beratungsangebote für eine optimale Heizungsentscheidung im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes

Der Einbau einer neuen Heizungsanlage erfordert beträchtliche Investitionen. Zur Förderung klimagerechter Lösungen auf Basis erneuerbarer Energien bietet der Staat finanzielle Unterstützung an. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz informiert über die verschiedenen Fördermöglichkeiten und die jeweiligen Bedingungen auf seiner Website unter www.energiewechsel.de/beg.

Aktuelle Informationen und kompetente Beratung sind entscheidend, um die passende Lösung für das betreffende Gebäude zu finden. Weitere Informationen zum Gebäudeenergiegesetz, zur Nutzung erneuerbarer Energien für die Heizung, zur energetischen Sanierung, zur Energieberatung und zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sowie Beispielrechnungen sind beispielsweise hier verfügbar:

www.energiewechsel.de/geg (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)

www.gebaeudeforum.de (Gebäudeforum Klimaneutral)

www.bbsr-geg.bund.de (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung)

www.energie-effizienz-experten.de (Liste mit fachkundigen Personen für die Beratung)

www.verbraucherzentrale-energieberatung.de (Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.)

www.co2online.de (co2-online, gemeinnützige Beratungsgesellschaft mbH)

Fazit

Zusammenfassend ist die Umstellung auf klimafreundliche Heizungssysteme eine zentrale Maßnahme im Rahmen der Energiewende und im Gebäudeenergiegesetz 2024 geregelt. Staatliche Fördermöglichkeiten erleichtern diese Umstellung finanziell. Jedoch müssen auch Herausforderungen wie die begrenzte Verfügbarkeit und die Preise nachhaltiger Brennstoffe beachtet werden. Die Diskussion über die Zukunft von Wasserstoff als Energielösung bleibt kontrovers. Eine Pflicht zur energetischen Beratung, wie sie im Gebäudeenergiegesetz vorgesehen ist, soll fundierte Entscheidungen im Heizungsbereich sicherstellen und in Verbindung mit der Kommunalen Wärmeplanung die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Ansatzes bei der Umstellung auf nachhaltige Heizungssysteme verdeutlichen. Möchtest du mehr über die verschiedenen technischen Möglichkeiten zur Umsetzung dieser Maßnahmen erfahren? Benötigst Du einen Vergleich der verschiedenen Heizungslösung in puncto Wirtschaftlichkeit? Kontaktiere uns über unser Kontaktformular für eine individuelle Beratung.

FAQ – Antworten auf die häufigsten Fragen

Ja, gemäß dem Gebäudeenergiegesetz sind Hausbesitzer dazu verpflichtet, ihre Gebäude energetisch zu sanieren, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Diese Verpflichtung tritt spätestens zwei Jahre nach dem Einzug in eine Immobilie in Kraft, unabhängig davon, ob es sich um einen Kauf, eine Schenkung oder ein Erbe handelt. Die Nichteinhaltung dieser Pflicht kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Ja, gemäß dem GEG ist eine verpflichtende Beratung bei Eigentümerwechsel und bestimmten Sanierungsvorhaben vorgesehen. Durchgeführt werden muss die Beratung von einer fachkundigen Person. Als fachkundig werden folgende Personen definiert:

  • Schornsteinfegerinnen und -feger
  • Installateurinnen und Installateure
  • Heizungs-, Ofen und Luftheizungsbauerinnen und -bauer
  • Energieberatende, die auf der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes stehen
  • Anderweitig nach § 88 Abs. 1 GEG zur Ausstellung eines Energieausweises berechtigte Personen

Das GEG gilt ab dem 1. Januar 2024 grundsätzlich für alle neu eingebauten Heizungen in Neubauten. Eine Ausnahme gibt es für Neubauten, die in Baulücken errichtet werden: Für diese gelten dieselben Regeln wie für Bestandsgebäude (siehe Frage 4). Weitere Details finden sich in § 71 Absatz 10 GEG.

Eine Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie ist nur beim Einbau einer neuen Heizung Pflicht. Bestehende Heizungen dürfen weiterhin betrieben und repariert werden.

Das GEG gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude. Für bestehende Gebäude gibt es längere Übergangsfristen, um Investitionen besser auf die örtliche Wärmeplanung abzustimmen. Dies gilt auch für Neubauten in Baulücken.

In Städten mit über 100.000 Einwohnern ist der Einbau solcher Heizungen spätestens ab dem 30. Juni 2026 verpflichtend, in kleineren Städten ab dem 30. Juni 2028.

Falls eine Kommune vorher ein Gebiet für den Ausbau eines Wärmenetzes oder Wasserstoffnetzes ausweist, wird die Pflicht ab diesem Zeitpunkt verbindlich. Wichtig: Der Wärmeplan allein reicht nicht aus; es braucht eine zusätzliche Entscheidung der Kommune, die veröffentlicht werden muss.

In der Übergangszeit zwischen Anfang 2024 und dem Zeitpunkt, an dem die Wärmeplanung greift, dürfen neue Heizungen mit fossilen Brennstoffen in Bestandsgebäuden noch eingebaut werden. Für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern gilt dies spätestens bis zum 30. Juni 2026, für Städte mit bis zu 100.000 Einwohnern spätestens bis zum 30. Juni 2028.

Wer in der Übergangszeit zwischen 2024 und Mitte 2026/2028 noch in Bestandsbauten eine Ölheizung einbaut, muss sich vorher hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit beraten lassen. Zusätzlich ist ab 2029 eine schrittweise Nutzung von sogenanntem „grünem Heizöl“ vorgeschrieben. Ölheizungen, die nach Mitte 2026 bzw. 2028 eingebaut werden, müssen von Anfang an 65 % „grünes Heizöl“ nutzen.

Nur unter bestimmen Umständen. Eine Gasheizung kann die „Heizen-mit-Erneuerbaren“ – Vorgabe erfüllen, wenn sie mit mindestens 65 % grünen Gasen (Biomethan, grüner/blauer Wasserstoff) betrieben wird. Ein Betrieb mit 100 Prozent Erdgas ist nur noch im Rahmen von Übergangsfristen (allgemeine Übergangsfrist von fünf Jahren oder vertragliche Zusage für den Anschluss an ein Wärmenetz innerhalb von zehn Jahren) oder aber nach einer Befreiung aufgrund der Härtefallklausel zulässig.

Hierbei sollten in jedem Fall die steigenden CO₂-Bepreisung mitbedacht werden sowie die Förderungen und Kreditprogramme, die den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung erleichtern. Spätestens ab 1. Januar 2045 dürfen keine fossilen Brennstoffe mehr zum Heizen verwendet werden.

Stand: 18.06.2025

Quellen:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: https://www.bmwk.de/
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: https://www.bmwsb.bund.de/
Gebäudeenergiegesetz GEG: https://www.gesetze-im-internet.de/geg/

* Die Annahme der Preissteigerungsrate bei einer Berechnung auf 20 Jahre beträgt bei fossilen Energieträgern 7 %. Bei Erneuerbaren Energieträgern beträgt diese 3 %. Die CO₂-Bepreisung ist ohne Dynamisierung verhaltend, mit 85 Euro pro Tonne CO₂ ab 2027 gerechnet.

Gebäudeenergiegesetz 2024: Was Du als Eigentümer, Investor oder Anlagenbetreiber wissen musst.

Hi, ich bin Jan und Teil des Autorenteams. Gemeinsam mit meinen Kollegen möchte ich unsere Leser mit informativen und interessanten Inhalten auf dem neuesten Stand halten damit sie die Energiewende verstehen und aktiv dazu beizutragen können.

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